Arbeitssicherheit

Vorbeugung schwerwiegender Havarien und Brandschutz

Vorbeugung schwerwiegender Havarien

Die Problematik der Vorbeugung der Havarien, beziehungsweise der Havarieplanung hat in Lovochemie, a.s. Tradition. Im Falle einer Krisensituation – einer Havariesituation sind eine Reihe von Maßnahmen zur Sicherstellung des Schutzes der Mitarbeiter, des Vermögens und der Umwelt vorbereitet.

Im Einklang mit der Realisierung des Gesetzes Nr.  59/2006 GBl. über die Vorbeugung schwerwiegender Havarien wurde die Bewertung der Risiken durchgeführt, in der die möglichen Quellen der Risiken und Gefahren identifiziert und dokumentiert wurden. Anhand dieser Bewertung wurde die Einordnung des Objektes in die entsprechende Gefahrengruppe (B) durchgeführt.

Die Erfüllung dieser Strategie erfolgt durch die aktive Geltendmachung des Systems der Vorbeugung schwerwiegender Havarien im Rahmen des integrierten Managementsystems IMS, dessen grundlegendes Ziel die systematische, vorbeugende und verantwortliche Handlungsweise jedes Mitarbeiters der Lovochemie, a.s., bei allen betriebenen Tätigkeiten ist. Zur Zeit bereitet unsere Gesellschaft einige Projekte vor, welche die Sicherheit der Mitarbeiter und der technologischen Anlage erhöhen, zum Beispiel im Bereich der Lagerung und Manipulation mit flüssigem Ammoniak, welches einer der risikoreichsten Stoffe ist, was die möglichen Auswirkungen auf die Mitarbeiter, Kontraktoren und die Arealumgebung anbelangt.

Brandschutz

Die Brandschutzproblematik in der Gesellschaft Lovochemie a.s. wird durch eine qualifizierte Person und durch die eigene professionelle Rettungsfeuerwehr sichergestellt, welche die grundlegenden Bedingungen der Feuersicherheit und die Bedingungen für den wirksamen Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Vermögens vor Bränden sicherstellt, welcher durch das Gesetz Nr. 133/1985 GBl., über den Brandschutz und durch die Verordnung Nr. 246/2001 GBl., über die Festlegung der Bedingungen der Feuersicherheit und über die Ausübung der staatlichen Brandaufsicht (Verordnung über die Brandvorbeugung) durch konsequentes Verlangen der Erfüllung aller Anforderungen der angeführten Gesetzgebung und dadurch aller anderen Rechts- und Normanforderungen im Bezug auf den Brandschutz festgelegt wird. Die Brandschutzanforderungen sind im Vordergrund des Interesses des Managements der Gesellschaft zusammen mit dem Bereich der Sicherheit und des Schutzes der Gesundheit bei der Arbeit.